Kosten


Infos zum Honorar


Die Abrechnung der Behandlung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Sollten Sie Interesse an der genauen Aufschlüsselung haben, werden Sie auf der Seite der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern unter folgendem Link fündig: Hier klicken um die Website der kvb zu öffnen!

Gesetzliche Krankenversicherungen


Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich derzeit keine gesetzlich versicherten Patienten behandeln kann. In Deutschland braucht man neben der Approbation, die mich zur Ausübung meiner Arbeit befähigt, auch eine Zulassung von der kassenärztlichen Vereinigung. Regensburg gilt bei der kassenärztlichen Vereinigung als überversorgt und es gibt keine neuen Zulassungen. Das bedeutet, momenten eine Zulassung zu bekommen ist schwierig und dauert. Sobald meine Bemühungen diesbezüglich erfolgreich waren, freue ich mich darauf auch Menschen mit gesetzlicher Verischerung eine Therapie anbieten zu dürfen.

Gesetzlich Versicherte müssen zum Teil mit langer Wartezeit auf einen Therapieplatz rechnen. Als Notlösung können gesetzlich versicherte Patient/innen sich unter bestimmten Voraussetzungen auch in einer Privatpraxis behandeln und die Kosten von den Krankenkassen erstatten lassen (nach § 13 Abs. 3 SGB V). Sollten Sie sich für das Kostenerstattungsverfahren interessieren, können Sie sich erste Information über den "Ratgeber Kostenerstattung" der BPtK (Bundes Psychotherapeuten Kammer) erhalten. Klicken Sie hier um den Flyer herunterzuladen!


Gute Neuigkeiten! Seit dem 01.06.2020 ist es mir möglich auch mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Das Modell nennt sich Sicherstellungsassistenz. Dies bedeutet, dass ich einem Kollegen mit eigener Zulassung helfe die Versorgung zu sichern. Ich darf gegenwärtig 15 Stunden in der Woche auf dieser Basis arbeiten. Dabei sind die Kontaktdaten dieselben wie für privatversicherte Patient_innen, lediglich der Standort ist ein anderer. Die Praxis befindet sich im Landkreis Regensburg im Ortsteil Hainsacker.

Private Krankenversicherungen


In der Regel werden von den privaten Krankenkassen ein Großteil der Kosten für eine Psychotherapie übernommen. Dazu ist es notwendig, dass Sie sich vor Therapiebeginn mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung setzen. So können Sie selbst klären, welchen Anteil an den Therapiekosten Ihre Kasse übernimmt und welchen Sie selbst tragen müssen. Je nachdem, wie Ihr Vertrag gestaltet ist, besteht sogar die Möglichkeit, dass die Kosten komplett durch die private Krankenkasse erstattet werden.

Selbstzahler


Selbstverständlich können Sie die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung auch selbst übernehmen. In diesem Fall richtet sich mein Honorar nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Als Selbstzahler profitieren Sie von absoluter Diskretion, da keine Behandlungsdaten an Ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung übermittelt werden. Desweiteren entfällt für Ihre Therapie die Bindung an Behandlungskontingente und kann so ganz individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst werden.