Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich derzeit keine gesetzlich versicherten Patienten behandeln kann. In Deutschland braucht man neben der Approbation, die mich zur Ausübung meiner Arbeit befähigt, auch eine Zulassung von der kassenärztlichen Vereinigung. Regensburg gilt bei der kassenärztlichen Vereinigung als überversorgt und es gibt keine neuen Zulassungen. Das bedeutet, momenten eine Zulassung zu bekommen ist schwierig und dauert. Sobald meine Bemühungen diesbezüglich erfolgreich waren, freue ich mich darauf auch Menschen mit gesetzlicher Verischerung eine Therapie anbieten zu dürfen.
Gesetzlich Versicherte müssen zum Teil mit langer Wartezeit auf einen Therapieplatz rechnen. Als Notlösung können gesetzlich versicherte Patient/innen sich unter bestimmten Voraussetzungen auch in einer Privatpraxis behandeln und die Kosten von den Krankenkassen erstatten lassen (nach § 13 Abs. 3 SGB V). Sollten Sie sich für das Kostenerstattungsverfahren interessieren, können Sie sich erste Information über den "Ratgeber Kostenerstattung" der BPtK (Bundes Psychotherapeuten Kammer) erhalten. Klicken Sie hier um den Flyer herunterzuladen!
Gute Neuigkeiten! Seit dem 01.06.2020 ist es mir möglich auch mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Das Modell nennt sich Sicherstellungsassistenz. Dies bedeutet, dass ich einem Kollegen mit eigener Zulassung helfe die Versorgung zu sichern. Ich darf gegenwärtig 15 Stunden in der Woche auf dieser Basis arbeiten. Dabei sind die Kontaktdaten dieselben wie für privatversicherte Patient_innen, lediglich der Standort ist ein anderer. Die Praxis befindet sich im Landkreis Regensburg im Ortsteil Hainsacker.